AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Unternehmen im Business-to-Business (B2B) Bereich
  1. Geltungsbereich

    1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der printazoo Inh. Kevin Gauger (im Folgenden: printazoo) und natürlichen oder juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind (im Folgenden: Unternehmer), gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).
    2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
    3. Verträge über Lieferungen und Leistungen durch printazoo werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.
    4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen – insbesondere Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Unternehmers – werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, printazoo hat ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  1. Leistung & Preise

    1. Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise von printazoo ab Werk.
    2. Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet sind, sowie die Standard-Verpackungskosten.
    3. In den Preisen nicht enthalten sind die Versandkosten, sowie sämtliche Zusatzleistungen und etwaige Sonderwünsche (vgl. insbesondere Punkt 4.). Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.
    4. Es gelten die von printazoo angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotsstellung durch den Unternehmer, unter dem Vorbehalt, dass der Unternehmer keine nachträglichen Änderungen (vgl. Punkt 7.) wünscht und die gegebenenfalls benötigten druckfähigen Daten (vgl. Punkt 16.) innerhalb einer Woche nach Angebotsstellung übermittelt.
    5. Der Unternehmer trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. printazoo haftet nicht für allfällige daraus resultierende Datenübertragungsfehler.
  2. Kostenvoranschlag

    1. Kostenvoranschläge sind unentgeltlich und gelten 30 Tage ab Erstellung.
  3. Zusatzleistungen

    1. Muster, Entwürfe, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, werden ausschliesslich auf Verlangen angefertigt und gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Der Unternehmer trägt die Kosten der Entwurfs-, Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.
    3. Weichen die Entwurfs-, Muster- und Probedrucke von der Vorlage des Unternehmers nur geringfügig ab, so hat der Unternehmer die Kosten weiterer allenfalls von ihm gewünschter Entwurfs-, Muster- und Probedrucke zu tragen.
    4. Korrekturabzüge werden dem Unternehmer nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. printazoo ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.
    5. printazoo ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Unternehmer eine angemessene Frist von einer Woche zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt.
  4. Nutzung Webservices (Login Bereich)

    1. Die Nutzung des printazoo Login Bereichs erfolgt auf eigene Gefahr.
    2. Der Kundenkontoinhaber haftet für die Richtigkeit sämtlicher im Profil eingegebenen Daten (zB. Rechnungsadressen inkl. Stammdaten).
    3. printazoo ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob für angelegte Rechnungsadressen gültige Vollmachten bestehen. Der Kundenkontoinhaber haftet für sämtliche Aktivitäten (Bestellungen, Adressänderungen, etc.) im Konto.
    4. Der Kontoinhaber erklärt, dass er die Zustimmung sämtlicher weiteren Nutzer und Subkonten hat, die Daten zu verwalten (Neuanlage von Nutzern, Neuanlage von Rechnungsadressen, Bearbeiten und Löschen von Nutzern, Rechnungsadressen oder Stammdaten, Zuweisung von Administratorrechten). Ihm obliegt auch die gesamte Nutzer- und Datenverwaltung im Kundenkonto.
  5. Emailverkehr

    1. Der Kunde hat die Möglichkeit printazoo aktiv per Email zu kontaktieren und personenbezogene Daten (zB. Rechnungsdaten, Lieferdaten) sowie Bestellungen zu senden.
    2. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung unverschlüsselter Emails als nicht sicher gelten und printazoo daher keine Haftung für etwaigen Datenverlust oder Korrektheit der Daten übernimmt.
  6. Vertragsabschluss

    1. Angebote und Preisangaben von printazoo sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde, oder einem Rahmenvertrag unterliegt.
    2. Der Unternehmer unterbreitet mit seiner Bestellung eine verbindliche Bestellung.
    3. Bei Bestellungen über den Online-Shop, oder E-Mail, erhält der Unternehmer eine Bestellbestätigung. Diese ist verbindlich.
    4. printazoo kann Angebote von Unternehmern binnen einer Woche nach Zugang des Angebotsb annehmen. printazoo ist berechtigt, die Durchführung der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Unternehmers – abzulehnen.
    5. Einwendungen wegen allfälliger Abweichungen des Inhalts einer Bestellbestätigung von der Bestellung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen erhoben werden, widrigenfalls ist der Inhalt der Bestellbestätigung als vereinbart zu betrachten.
    6. Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von printazoo nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).
  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von printazoo.
    2. Überdies gelten folgende Bestimmungen:

      1. Die Ware bleibt Eigentum von printazoo bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von printazoo gegen den Unternehmer. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von printazoo.
      2. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf printazoo übergeht.
      3. Die Forderungen des Unternehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen von printazoo aus dem Geschäftsverhältnis an printazoo abgetreten.
      4. Bei urheberrechtlich geschützten Produkten ist der Unternehmer verpflichtet, printazoo die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) an der Vorbehaltsware zu verschaffen bzw. zu überbinden.
      5. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Unternehmer nicht berechtigt. Auf Verlangen von printazoo ist der Unternehmer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an printazoo bekannt zu geben.
      6. Übersteigt der Wert der für printazoo bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 15 %, so ist printazoo auf Verlangen des Unternehmers oder eines durch die Übersicherung von printazoo beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Unternehmers verpflichtet.
  8. Nachträgliche Änderungen des Vertrags

    1. Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer nach Vertragsabschluss (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung durch printazoo. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Unternehmer wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
    2. Der Unternehmer trägt sämtliche Mehrkosten, die printazoo durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer entstehen. Darin enthalten sind auch die Kosten des durch die Änderungen verursachten Maschinenstillstands.
    3. printazoo haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Unternehmer nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.
    4. Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Unternehmer nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Korrektur).
  9. Rechnungspreis

    1. printazoo fakturiert die Lieferungen und Leistungen mit dem Tage der Übergabe an einen Transportdienstleister bzw. wenn die Ware für den Unternehmer eingelagert oder für ihn auf Abruf bereitgehalten wird. Die Rechnungslegung erfolgt in EURO. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung nachträgliche Änderungen durch den Unternehmer erfolgen (vgl. Punkt 7.).
  10. Zahlung

    1. Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post zugesandt. Sie sind binnen 14 Tagen fällig bzw. zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen zu begleichen.
    2. Wenn nicht anders angegeben, ist der Betrag auf das angegebene Konto auf der Rechnung zu überweisen. Als Verwendungszweck geben Sie immer die Rechnungsnummer an.
    3. Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann printazoo vom Unternehmer eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.
    4. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für printazoo keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Unternehmers.
    5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von printazoo mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
    6. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
    7. Allfällige Rabatte für Wiederverkäufer (Partner) werden im Bestellformular der Onlineprodukte nach Eingabe einer gültigen Reseller-E-Mail Adresse und Passwort angezeigt. Weitere etwaige verfügbare Rabatte werden automatisch bei der hausinternen Erfassung zugewiesen (siehe Rabattstaffel - FAQ). Sondervereinbarungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung von printazoo.
  11. Zahlungsverzug

    1. Bei Zahlungsverzug hat der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen.
    2. Der Unternehmer verpflichtet sich, im Fall des Verzugs alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die druck.at dadurch entstehenden Kosten, soweit diese die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA nicht überschreiten, zu ersetzen. druck.at ist auch berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Unternehmer einen schaden- und verschuldensunabhängigen Pauschalbetrag von € 40,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils zu bezahlen.
    3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens – insbesondere des Schadens, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von printazoo anfallen – wird dadurch nicht ausgeschlossen.
    4. Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Unternehmers ist druck.at berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher – auch noch nicht fälliger Rechnungen – zu verlangen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist druck.at berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen printazoo auch zu, wenn der Unternehmer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
    5. Schließt der Unternehmer den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. printazoo kann die Zahlung der offenen Forderung vom Unternehmer erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.
    6. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Unternehmer für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.
  12. Versand

    1. printazoo liefert in alle EU-Länder, sowie Liechtenstein & die Schweiz (Zollkosten 40€ für LIE & CH)
    2. Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website von printazoo unter "Versandkosten" angezeigt.
    3. printazoo ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.
    4. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Die Lieferzeit wird ab Vertragsschluss bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt printazoo alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen (vgl. Punkt 16.) zur Verfügung stehen und in der Bestellbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
    5. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Druckergebnissen durch den Unternehmer wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.
    6. Die von praintzoo in der Bestellbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirka Termine und enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
    7. Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Unternehmers abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen, unverzügliche Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Autorenkorrektur) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet printazoo nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Unternehmer. Überdies hat printazoo einen Anspruch auf Ersatz der daraus entstehenden Kosten.
    8. Lieferungen erfolgen ab Betrieb von praintzoo auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers, sofern nichts anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Unternehmers abgeschlossen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Unternehmer oder an die den Transport durchführende Person oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware zwecks Versendung das Lager von printazoo verlassen hat, auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Unternehmer mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
  13. Lieferverzug

    1. Bei Lieferverzug muss der Unternehmer eine – an dem jeweiligen Auftrag orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Unternehmer unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.
    2. Das Rücktrittsrecht bezieht sich stets nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, hinsichtlich dessen Verzug besteht.
    3. Tritt der Unternehmer infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.
    4. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Lieferfristen bzw. -Termine hat der Unternehmer zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.
    5. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) – und zwar auch dann, wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – ist printazoo von der Verpflichtung zu Lieferung für die Dauer der Störung entbunden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird printazoo von der Leistungsverpflichtung frei. Dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird printazoo von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Unternehmer daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich printazoo nur berufen, wenn er den Unternehmer davon unverzüglich benachrichtigt.
  14. Annahmeverzug

    1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.
    2. Befindet sich der Unternehmer in Annahmeverzug, so ist printazoo berechtigt, die Ware für die Dauer von vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Unternehmers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern (vgl. dazu Punkt 17.). Nach Ablauf dieser Frist oder Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist ist printazoo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
  15. Gewährleistung

    1. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.
    2. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von printazoo verschuldet sind.
    3. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden ("neue Rechtschreibung") maßgebend.
    4. Nach erfolgter Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Unternehmer geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.
    5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet printazoo nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist printazoo von seiner Haftung befreit, wenn die Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Unternehmer abgetreten werden. printazoo haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden von printazoo nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchenüblich sind.
    6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware.
    7. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet printazoo nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    8. Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
    9. Der Unternehmer muss die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen. Offene Mängel sind printazoo unverzüglich, bestimmt und schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware den Betrieb bzw. den Machtbereich von printazoo verlassen hat, bei printazoo geltend gemacht werden.
    10. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Unternehmer zu beweisen.
    11. Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch printazoo.
    12. Bei berechtigten Beanstandungen ist druck.at nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder printazoo oder einem Erfüllungsgehilfen von printazoo fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Unternehmer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    13. Die Haftung von printazoo für Mangelfolgeschäden besteht nur dann, wenn printazoo oder einen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
    14. printazoo haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Unternehmers entstanden sind.
    15. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse printazoo nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Unternehmer nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er printazoo eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.
  16. Haftungsbeschränkung

    1. Schadenersatzansprüche des Unternehmers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet printazoo nur für allfällige Personenschäden.
    2. printazoo haftet nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden. Überdies ist die Haftung von printazoo pro Schadensfall mit der Höhe des Auftragswerts beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    3. Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.
    4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch printazoo trifft den Unternehmer die Beweislast.
    5. Kommt eine Haftung von printazoo in Betracht, so wird printazoo in der Höhe von der Haftung befreit, in der bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Unternehmer abgetreten werden.
    6. Der Vertragsgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
    7. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.
  17. Beigestellte Materialien und Daten

    1. printazoo übernimmt keine beigestellten Materialien zur Bearbeitung.
    2. Bei vom Unternehmer oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Unternehmer bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers und wird gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Wird vom Unternehmer kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei printazoot nicht bestellt, so übernimmt printazoo keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
    4. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Unternehmer. printazoo ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.
    5. Für beigestellte Materialien gelten zusätzlich folgende Punkte hinsichtlich der Spezifikation:

      1. printazoo ist eine Datei im PDF- (möglichst PDF/X1), bereitzustellen. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten, importierte Bilddateien mitzuliefern.
      2. Bilddateien sind als CMYK-Dateien bereitzustellen.
      3. Anwendungsformate (z.B. Quark, Photoshop, InDesign) werden nur nach vorheriger Absprache mit printazoo akzeptiert.
      4. Der Unternehmer stellt sicher, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Schriftfonts (nur PostScriptschriften) verwendet werden.
      5. Die Datenmenge beträgt maximal 100 MB. Bei Überschreitung dieser maximalen Datenmenge werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.
    6. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum von printazoo über.
    7. printazoot steht an den vom Unternehmer beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht gem § 369 UGB zu.
  18. Aufbewahrung und Archivierung

    1. printazoo zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von printazoo nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Unternehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Unternehmer selbst zu besorgen.
  19. Kündigung periodischer Aufträge

    1. Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, so kann der Vertrag von printazoo oder dem Unternehmer unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden.
  20. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen

    1. Auf Wunsch des Unternehmers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von printazoo selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Unternehmer mit der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten.
    2. Im Übrigen hat printazoo das ausschließliche Recht, die hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.Ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.Ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. printazoo ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben.
    3. dprintazoo ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob dem Unternehmer das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten, zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Unternehmer sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch printazoot keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.
    4. Werden vom Unternehmer Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Unternehmer printazoo zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
  21. Schad- und Klagloshaltung

    1. Im Verhältnis zu Nicht-Konsumenten steht einer Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtswahl aus Schweizer Sicht nichts entgegen.
    2. Wird printazoo von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Unternehmers in Anspruch genommen, so hat der Unternehmer printazoo schad- und klaglos zu halten.
    3. printazoo muss solche Ansprüche Dritter dem Unternehmer unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Unternehmer auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitbeteiligter von printazoo dem Verfahren bei, so ist printazoo berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Unternehmer ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos- und klaglos zu halten.
  22. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, das diesen AGB unterliegt, einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertragsverhältnisses, ist (a) für Klagen von printazoo nach Wahl durch printazoo das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von printazoo (A-6800 Feldkirch) oder am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers, (b) für Klagen gegen printazoo ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von printazoo zuständig.
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von printazoo.
    5. Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen:

      www.ombudsmann.at

      Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at.

      Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

      Unsere E-Mail-Adresse : office@printazoo.com
    6. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.
    7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die gemäß Inhalt und Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.